Eichpflicht

Das Eichgesetz fordert, dass Messgeräte die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden, zugelassen und geeicht sein müssen. Das Eichjahr erkennt man am sogenannten Hauptstempel (Plombe). Auf der einen Seite ist die Jahreszahl eingeprägt, auf der anderen Seite die Kennnummer der Prüfstelle oder des Eichamts. Das Eichzeichen der staatlich anerkannten Prüfstellen enthält die Buchstaben:

E bei Messgeräten für Elektrizität

G bei Messgeräten für Gas

K bei Messgeräten für Wärme

W bei Messgeräten für Wasser

sowie einen Kennbuchstaben der zuständigen Behörde und einer der Prüfstelle von der zuständigen Behörde zugeteilten Ordnungsnummer. Die Jahresbezeichnung besteht aus den letzten beiden Ziffern des Jahres der Eichung. Die Eichgültigkeitsdauer bei mechanischen Kaltwasserzählern beträgt sechs Jahre, für elektronische Kaltwasser- und mechanische/elektronische Warmwasserzähler sowie Wärmemengenzähler beträgt sie fünf Jahre.