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Nach BGB §556a sind verbrauchs- bzw. verursacherabhängige Betriebskosten nach einem geeigneten Maßstab umzulegen, der dieser Tatsache Rechnung trägt.
Für die Ermittlung von verursacherbezogenen Abfallkosten bietet sich der Einsatz von Müllschleusen an (in Anlehnung an den Heizkostenverteiler auch als Müllkostenverteiler bezeichnet). Diese ermöglichen eine mieterbezogene, volumenabhängige Erfassung der entsorgten Abfallmengen. Damit können die Entsorgungskosten in der jahresnachläufigen Betriebskostenabrechnung auf der Grundlage der individuellen Nutzung der bereitgestellten Abfallbehältnisse bestimmt werden.
Der Einsatz von Müllschleusen führt neben der Senkung der Nebenkosten, zur Herstellung von Abrechnungsgerechtigkeit sowie zur Reduzierung der durch den Vermieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung zu übernehmenden Leerstandsanteile. Die di.wa verfügt dabei über das Spezial-Know-how von der Herstellung der Müllschleusen-Steuerungen bis hin zur verursachergerechten Abrechnung der Abfallkosten.